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Land- und forstwirtschaftliche Betriebshaftpflichten
Der richtige Schutz vor finanziellen Verlusten!

Die Betriebshaftpflichtversicherung des Land- und Forstwirts umfaßt viele Bereiche:

  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Ersatz berechtigter Haftpflichtansprüche
  • Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche

Ausreichende Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind heutzutage wichtig, dassjedermann versucht, seinen Schadenersatz durchzusetzen.


Bei einem Personenschaden können insbesondere folgende Kosten entstehen:

  • Heilbehandlungskosten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Regreßansprüche
  • Gutachterkosten

Das zeigt, dass eine Personenschadensumme in ausreichender Höhe erforderlich ist, -auch unter Berücksichtigung, dass mehrere Personen zu Schaden kommen können.
Ähnlich verhält es sich natürlich bei Sachschäden, so dass überwiegend eine Deckung
wie bei Personenschäden empfohlen wird.
Die Versicherungsprämie errechnet sich aus der ha Fläche. Der Unternehmer zeichnet sich für die ordnungsgemäße Angabe verantwortlich.

Zur weiteren Risikobeurteilung und Prämienermittlung bei der Betriebshaftpflicht-versicherung werden unter anderen hinzugezogen:

  • Halten und Hüten von Nutztieren
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Privathaftpflicht
  • Hundehalterhaftpflicht
  • Gewahrsamschäden
  • Pferdehalterhaftpflicht

Umweltschäden unter anderen aus:

  • Jauche/Gülle

  • Diesel/Heizöl

Die Vielzahl der Risiken für die ein Land- oder Forstwirt haftbar gemacht werden kann, bringt die Überlegung mit sich, die Risiken in pauschaler Form in Form eines Deckungskonzepts abzusichern und nur für die Sonderrisiken die dafür erforderliche
Prämie zusätzlich zu berechnen.

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