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Land-
und forstwirtschaftliche Betriebshaftpflichten
Der
richtige Schutz vor finanziellen Verlusten!
Die Betriebshaftpflichtversicherung
des Land- und Forstwirts umfaßt viele Bereiche:
- Prüfung
der Haftpflichtfrage
- Ersatz berechtigter
Haftpflichtansprüche
- Abwehr unberechtigter
Haftpflichtansprüche
Ausreichende Versicherungssummen
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind heutzutage wichtig,
dassjedermann versucht, seinen Schadenersatz durchzusetzen.
Bei einem Personenschaden können insbesondere folgende Kosten entstehen:
- Heilbehandlungskosten
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Regreßansprüche
- Gutachterkosten
Das zeigt, dass eine
Personenschadensumme in ausreichender Höhe erforderlich ist, -auch unter
Berücksichtigung, dass mehrere Personen zu Schaden kommen können.
Ähnlich verhält es sich natürlich bei Sachschäden, so dass
überwiegend eine Deckung
wie bei Personenschäden empfohlen wird.
Die Versicherungsprämie errechnet sich aus der ha Fläche. Der Unternehmer
zeichnet sich für die ordnungsgemäße Angabe verantwortlich.
Zur weiteren Risikobeurteilung und Prämienermittlung bei der Betriebshaftpflicht-versicherung
werden unter anderen hinzugezogen:
- Halten und Hüten
von Nutztieren
- selbstfahrende
Arbeitsmaschinen
- nicht selbstfahrende
Arbeitsmaschinen
- Privathaftpflicht
- Hundehalterhaftpflicht
- Gewahrsamschäden
- Pferdehalterhaftpflicht
Umweltschäden
unter anderen aus:
- Jauche/Gülle
- Diesel/Heizöl
Die Vielzahl der
Risiken für die ein Land- oder Forstwirt haftbar gemacht werden kann, bringt
die Überlegung mit sich, die Risiken in pauschaler Form in Form eines Deckungskonzepts
abzusichern und nur für die Sonderrisiken die dafür erforderliche
Prämie zusätzlich zu berechnen.
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