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Maschinenbruchversicherung
für Land- und forstwirtschaftliche Maschinen
Warum Maschinenbruchversicherung?
Die Maschinen
stellen ein großes Anlagevermögen da. Für die regelmäßige
Wartung und Pflege können die Aufwendungen vom Unternehmer exakt kalkuliert
werden, aber für plötzliche und unvorhergesehene Schäden sind
nicht kalkulierbare Rückstellungen zu bilden, die versteuert werden müssen
und wichtiges Kapital binden.
Selbst wenn mit größter Sorgfalt und Vorsicht gearbeitet wird, entstehen,
wie die Erfahrung zeigt, ca. 60 % aller Maschinenschäden durch menschliches
Versagen.
Durch den Abschluß einer Maschinenkaskoversicherung wird die unsichere
Rückstellung in eine fest kalkulierbare Größe, nämlich
die Versicherungsprämie, umgewandelt.
Versicherungssumme
Versicherungssumme
ist der jeweils gültige Listenpreis. (Neuwert ohne Rabatte)
zuzüglich der Kosten für Fracht und Montage. Diese Summe wird vom
Versicherer
zu Kalkulationszwecken auf den Stand März 1971 umgerechnet.
Versicherte Gefahren
- Unfall
als Folgeereignis eines inneren Betriebsschaden
während der Verladung oder der Beladung des Gerätes
durch Bös- und Mutwilligkeit Dritter,
durch Bös- und Mutwilligkeit des Bedienungspersonals,
durch Bedienungsfehler Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit.
- Betriebsschäden durch
Bös- und Mutwilligkeit Dritter, Kurzschluß, Überstrom, Überspannung,
Wasser-, Öl- und Schmierstoffmangel, Konstruktion-,Material- oder Ausführungsfehler.
Versagen von Meß-,Regel- oder Sicherheitseinrichtungen.
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit. Bös- und Mutwilligkeit
des
Bedienungspersonals. Während der Montage oder Demontage des Gerätes.
- Feuer, Explosion, Blitzschlag
- Diebstahl, Entwendung
- Naturgewalten
Nicht versicherte
Gefahren
Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, Krieg, innere Unruhen, Seetransporte
und Verschleiß.
Nicht versicherte
Sachen
Kurzlebige Wirtschaftsgüter
wie Werkzeuge, Ketten, Seile, Riemen, und Bereifung sind nur zum Zeitwert versichert
und nur, wenn sie infolge eines ersatzpflichtigen Schaden an anderen Teilen
der Maschine beschädigt werden.
Betriebsstoffe sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Ersatzleistung
Im Totalschadenfall
- Zeitwert nach Abzug des Wertes
der Reste
- Bergungs- und Aufräumungskosten
Im Teilschadenfall
- Kosten für Ersatzteile
- Reparaturkosten
- Transportkosten
- Bergungs- und Aufräumungskosten
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Bedingungen
für die Maschinen und Kaskobedingungen von fahrbaren oder transportablen
Geräten. (ABMG 92) Fassung 95
Versicherungsort
Bundesrepublik Deutschland
sowie angrenzende Länder.
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