»Betriebshaftpflicht
»Sachversicherung
»Maschinenbruch
»Altersabsicherung
»Objekfinanzierung
Maschinenbruchversicherung
für Land- und forstwirtschaftliche Maschinen

Warum Maschinenbruchversicherung?

Die Maschinen stellen ein großes Anlagevermögen da. Für die regelmäßige Wartung und Pflege können die Aufwendungen vom Unternehmer exakt kalkuliert werden, aber für plötzliche und unvorhergesehene Schäden sind nicht kalkulierbare Rückstellungen zu bilden, die versteuert werden müssen und wichtiges Kapital binden.
Selbst wenn mit größter Sorgfalt und Vorsicht gearbeitet wird, entstehen, wie die Erfahrung zeigt, ca. 60 % aller Maschinenschäden durch menschliches Versagen.
Durch den Abschluß einer Maschinenkaskoversicherung wird die unsichere Rückstellung in eine fest kalkulierbare Größe, nämlich die Versicherungsprämie, umgewandelt.

Versicherungssumme

Versicherungssumme ist der jeweils gültige Listenpreis. (Neuwert ohne Rabatte)
zuzüglich der Kosten für Fracht und Montage. Diese Summe wird vom Versicherer
zu Kalkulationszwecken auf den Stand März 1971 umgerechnet.

Versicherte Gefahren

  • Unfall
    als Folgeereignis eines inneren Betriebsschaden
    während der Verladung oder der Beladung des Gerätes
    durch Bös- und Mutwilligkeit Dritter,
    durch Bös- und Mutwilligkeit des Bedienungspersonals,
    durch Bedienungsfehler Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit.
  • Betriebsschäden durch
    Bös- und Mutwilligkeit Dritter, Kurzschluß, Überstrom, Überspannung,
    Wasser-, Öl- und Schmierstoffmangel, Konstruktion-,Material- oder Ausführungsfehler.
    Versagen von Meß-,Regel- oder Sicherheitseinrichtungen.
    Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit. Bös- und Mutwilligkeit des
    Bedienungspersonals. Während der Montage oder Demontage des Gerätes.
  • Feuer, Explosion, Blitzschlag
  • Diebstahl, Entwendung
  • Naturgewalten

Nicht versicherte Gefahren

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, Krieg, innere Unruhen, Seetransporte und Verschleiß.

Nicht versicherte Sachen

Kurzlebige Wirtschaftsgüter wie Werkzeuge, Ketten, Seile, Riemen, und Bereifung sind nur zum Zeitwert versichert und nur, wenn sie infolge eines ersatzpflichtigen Schaden an anderen Teilen der Maschine beschädigt werden.
Betriebsstoffe sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Ersatzleistung

Im Totalschadenfall

  • Zeitwert nach Abzug des Wertes der Reste
  • Bergungs- und Aufräumungskosten

Im Teilschadenfall

  • Kosten für Ersatzteile
  • Reparaturkosten
  • Transportkosten
  • Bergungs- und Aufräumungskosten

Versicherungsbedingungen

Allgemeine Bedingungen für die Maschinen und Kaskobedingungen von fahrbaren oder transportablen Geräten. (ABMG 92) Fassung 95

Versicherungsort

Bundesrepublik Deutschland sowie angrenzende Länder.

Downloadcenter
Datei
Größe
Dateityp
Angebotsanfrage Maschinenbruch
4 KB
PDF
Versicherungsvergleich Maschinenbruch
16 KB
PDF
Gegenüberstellung Maschinenbruch
9 KB
PDF
Zur Ansicht der PDF-Dateien wird der ACROBAT-READER benötigt.

»Nach oben
»Zurück zur Startseite
- »Home - »Kontakt -»Impressum -